Finanzmittel der Stiftung
Grundstockvermögen
Dies sind die finanziellen Mittel, welche die „Anstifter“ dem Kapital der Stiftung zugeführt haben. Das Grundstockvermögen muss ungeschmälert erhalten bleiben. Der Ertrag aus dem Kapital darf für die Zwecke der Stiftung verwendet werden.
Zustiftungen
erhöhen das ungeschmälert zu erhaltende Grundstockvermögen der Stiftung. Aus den Erträgen des so erhöhten Vermögens wird die laufende Arbeit der Stiftung finanziert.
Zustiftungen zur BVBC-Stiftung sind steuerbegünstigt nach § 10b EStG.
Spenden
sind Geldmittel, die der Stiftung zur Erfüllung ihrer Zwecke und Aufgaben übereignet werden. Die Stiftung muss diese Mittel zeitnah im Rahmen ihrer Satzungsziele verwenden.
Spenden an die BVBC-Stiftung sind steuerbegünstigt nach § 10b EStG.
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Jahresabschlüsse zur Verfügung:
Jahresabschluss 2018 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2017 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2016 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2015 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2014 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2013 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2012 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2011 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2010 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2009 als pdf-Datei zum Download
Jahresabschluss 2008 als pdf-Datei zum Download